Das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) ist die offizielle Schnittstelle für den rechtskonformen Austausch von Nachrichten und Akten zwischen Verwaltung und Justiz. Bislang mussten aktenrelevante Daten aufwändig aus Drittsystemen exportiert und in das DMS wieder importiert werden. Mit der von der HZD initiierten Schnittstelle zwischen dem Governikus MultiMessenger (GMM) und dem DMS 4.0 gehört dieser bürokratische Zusatzaufwand der Vergangenheit an. BeBPo-Nachrichten lassen sich nun direkt aus dem DMS 4.0 in das Postfach der Gerichte übertragen und auch empfangen.
Vorreiterrolle beim elektronischen Rechtsverkehr
Hessen geht mit dieser nahtlosen Integration neue Wege: Es ist das erste Mal, dass die beBPo-Kommunikation direkt aus einem DMS-System heraus für alle angeschlossenen Ressorts ermöglicht wird. Damit liefert die HZD auch eine technologische Punktlandung zur Umsetzung der Behördenaktenübermittlungsverordnung (BehAktÜbV), die bundeseinheitliche Standards für die elektronische Aktenübermittlung an Gerichte verbindlich vorschreibt.
Bei der OFD zieht man zum Start eine positive Bilanz. Insbesondere die Zusammenarbeit mit der HZD wurde dabei hervorgehoben. Die Herausforderungen, die ein solcher Pilotbetrieb erwartungsgemäß mit sich bringt, konnten gemeinsam schnell und zielgerichtet gelöst werden. Die neuen Funktionalitäten bedeuten für die Beschäftigten der OFD eine spürbare Erleichterung, die zu einer erheblichen Entlastung im Arbeitsalltag führt.
Weiterer Rollout in Planung
Nach dem erfolgreichen Start des Pilotprojekts bei der OFD richtet sich der Blick nach vorn: In Zukunft sollen alle hessischen Ressorts und Dienststellen von dieser Funktion profitieren, die bereits das DMS 4.0 nutzen und über ein beBPo-Postfach verfügen oder zukünftig ein solches benötigen.