Mann auf Treppe mit Smartphone in der Hand; darüber gelegt eine Grafik mit stark abstrahierten Zahnrädern, die das Schwerpunktthema OZG visualisieren

Vom elektronischen Antrag weiter zur Volldigitalisierung

Zum 31. Dezember 2022 endete das auf fünf Jahre angesetzte Zeitfenster zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Bis dahin sollten in ganz Deutschland alle Verwaltungsleistungen in digitaler Form verfügbar sein.

Allein in Hessen waren auf Landesebene 750 und auf kommunaler Ebene 525 Leistungspakete abzuarbeiten. Die Bandbreite der Aufgaben war groß und reichte von der Erstellung elektronischer Formulare bis zur Bereitstellung sicherer Übermittlungskanäle. Zur gesetzten Deadline konnte das ambitionierte Ziel zwar nicht ganz erreicht werden. Mit mehr als zwei Dritteln digitalisierter Verwaltungsleistungen ist Hessen im bundesweiten Vergleich aber sehr gut aufgestellt – und es geht in großen Schritten weiter.

Die HZD hat in der Umsetzungsphase des OZG nicht nur einen Baukasten mit standardisierten und flexibel einsetzbaren Lösungsbausteinen entwickelt, sondern – im Sinne einer ganzheitlichen IT-Architektur – auch eine komplexe Infrastruktur aufgebaut. Diese erlaubt über offene Schnittstellen selbst die Einbettung von Komponenten, die von anderen OZG-Akteurinnen und -Akteuren entwickelt wurden.

Welche Möglichkeiten die von der HZD bereitgestellten Elemente für eine möglichst effiziente Digitalisierung der Verwaltung bieten, skizziert die Ausgabe 1-23 der INFORM. Eines der angebotenen Werkzeuge – EfADANTE – ist beim Hessischen Finanzministerium im Einsatz, das die Verantwortung für das Themenfeld „Steuern und Zoll“ trägt. In diesem werden Verwaltungsleistungen – ganz nach dem Einer-für-Alle-Prinzip – so digitalisiert, dass sie von anderen Bundesländern nachgenutzt werden können.