Schräg von oben fotografierte Bauklötzchen-Häuser mit starken Schlagschatten

Druck unter Hochdruck

Im Zuge der Grundsteuerreform hat die HZD 2,8 Mio. personalisierte Schreiben aufbereitet, gedruckt und versendet. Adressaten sind hessische Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer.

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts wird die Grundsteuer in Deutschland reformiert. In Hessen müssen die rund 2,8 Millionen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 deshalb eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag bei ihrem Finanzamt einreichen. Vorab, im Juni, erhalten sie ein Schreiben von ihrem zuständigen Finanzamt, das sie über die in der Erklärung zu machenden Angaben und über weitere Serviceangebote der Hessischen Steuerverwaltung im Zusammenhang mit der Grundsteuer informiert. Die HZD hat den Auftrag, die jeweils sechsseitigen Schreiben programmtechnisch aufzubereiten, zu drucken und zu versenden. Von Ende Mai bis Mitte Juni 2022 läuft das HZD-Druckzentrum in Hünfeld auf Hochtouren – im Schnitt laufen täglich rund 160.000 Sendungen zusätzlich zur normalen Tagesproduktion vom Band.

Vor dem Druck hat die HZD zunächst die Datenbestände der Grundstückseigentümerinnen Grundstückseigentümer ausgewertet und die Informationen zu Lage und Bezeichnung des Grundstücks aufbereitet. Anschließend wurden die Programme zur Generierung der unterschiedlichen Arten von Schreiben erstellt, die Schreiben mit Hilfe der Programme aufbereitet und dem Druckzentrum im pdf-Format unter Berücksichtigung spezifischer Anforderungen an den Versand (wie beispielsweise die Reihenfolge der Versendung) zur Verfügung gestellt.

Nach dem Druck wird die HZD auch bei der Bearbeitung der angeforderten Erklärungen aktiv: Die Erklärungen der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden im Rahmen der „Hessischen Anwendung zur Festsetzung der Messbeträge für die Grundsteuer“ (kurz: HAMSTER) plausibilisiert und verarbeitet; im Anschluss wird ein Grundsteuermessbetrag festgestellt. Den ermittelten Wert erhalten auch die jeweiligen Kommunen, die dann auf dieser Basis die Grundsteuer erheben. Die Übermittlung an die Kommunen erfolgt ausschließlich elektronisch, ein weiterer Schritt in die digitale Verwaltung.

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